Der schlimmste Weg, den man wählen kann, ist der, keinen zu wählen.
Gläubigermoratorium
Plan A
Sanierung
Plan B
Lieferanten- und Gläubigermoratorium im Rahmen der „außergerichtlichen Eigensanierung“ Sanierungsmaßnahmen beginnen in der Regel mit Finanz- und Bilanzmaßnahmen. Sofortige Analysen und Eingriffe auf der Passivseite der Bilanz sind unabänderlich und grundsätzlich für den schnellen Erfolg notwendig.
Lieferanten und Gläubiger sind dann zu umfassenden Forderungsnachlässen eher bereit, wenn ein Moratorium vom Sanierungsprofi durchgeführt wird.
Außergerichtliche, freiwillige Sanierungsmaßnahmen können durchaus zu Teilverzichten von bis zu 20 % führen. Moratorien auf der Lieferanten-
und Beschaffungsseite sind eine wesentliche Voraussetzung für die
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